← Zurueck zum Blog

Gute Nachricht: In den meisten Faellen ist die Installation unkompliziert.

Meldepflicht statt Baubewilligung

Seit 2014: Solaranlagen auf Daechern sind nur meldepflichtig wenn genuegend angepasst. Kriterien: max. 20 cm Ueberstand, kompakte Flaeche, reflexionsarm, nicht ueber Dachkante ragend.

Baubewilligung noetig bei

Denkmalgeschuetzten Gebaeuden, Schutzzonen, Fassadenanlagen, Freiflaechenanlagen ausserhalb Bauzone.

Meldeprozess

Meldung vor Baubeginn. 30 Tage Einsprachefrist. Einfach und kostenguenstig.

Kantonale Unterschiede

Grundsaetze auf Bundesebene, Details kantonal verschieden. Fruehzeitig bei Gemeinde informieren.

Netzanschluss

Anmeldung beim Netzbetreiber. Zertifizierter Elektriker fuer Anschluss und SiNa noetig.

Stockwerkeigentum

Zustimmung der Eigentuemerversammlung noetig. Mietrecht beguenstigt seit 2014 energetische Verbesserungen.

Ihr Installateur wickelt das Bewilligungsverfahren meist komplett ab.

Jetzt Ihr Solarpotenzial berechnen

Finden Sie heraus, wie viel Sie mit einer Solaranlage sparen koennen.

⚡ PV-Rechner starten