Gute Nachricht: In den meisten Faellen ist die Installation unkompliziert.
Meldepflicht statt Baubewilligung
Seit 2014: Solaranlagen auf Daechern sind nur meldepflichtig wenn genuegend angepasst. Kriterien: max. 20 cm Ueberstand, kompakte Flaeche, reflexionsarm, nicht ueber Dachkante ragend.
Baubewilligung noetig bei
Denkmalgeschuetzten Gebaeuden, Schutzzonen, Fassadenanlagen, Freiflaechenanlagen ausserhalb Bauzone.
Meldeprozess
Meldung vor Baubeginn. 30 Tage Einsprachefrist. Einfach und kostenguenstig.
Kantonale Unterschiede
Grundsaetze auf Bundesebene, Details kantonal verschieden. Fruehzeitig bei Gemeinde informieren.
Netzanschluss
Anmeldung beim Netzbetreiber. Zertifizierter Elektriker fuer Anschluss und SiNa noetig.
Stockwerkeigentum
Zustimmung der Eigentuemerversammlung noetig. Mietrecht beguenstigt seit 2014 energetische Verbesserungen.
Ihr Installateur wickelt das Bewilligungsverfahren meist komplett ab.
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