Die Schweiz bietet ein umfassendes System an Foerderungen fuer Solaranlagen. Von der Einmalverguetung des Bundes ueber kantonale Programme bis hin zu steuerlichen Abzuegen koennen Hauseigentuemer die Investitionskosten erheblich reduzieren.
Die Einmalverguetung (EIV) des Bundes
Die Einmalverguetung ist das wichtigste Foerderinstrument fuer Photovoltaikanlagen in der Schweiz. Sie wird von Pronovo verwaltet und steht fuer alle Anlagen ab 2 kWp zur Verfuegung. Die EIV setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag zusammen und deckt typischerweise 20-30% der Investitionskosten ab.
Der Grundbeitrag ist ein fester Betrag unabhaengig von der Anlagengroesse. Der Leistungsbeitrag wird pro installiertem kWp berechnet und variiert je nach Anlagentyp. Angebaute oder freistehende Anlagen erhalten einen hoeheren Beitrag als integrierte Anlagen.
Antragsverfahren fuer die EIV
Der Antrag wird in der Regel vom Installateur eingereicht. Wichtig ist die Anmeldung vor Baubeginn. Nach Inbetriebnahme werden Inbetriebnahmeprotokoll, Rechnung, Sicherheitsnachweis (SiNa) und Nachweis der Netzanmeldung eingereicht. Die Verguetung wird innerhalb weniger Monate ausbezahlt.
Kantonale Foerderprogramme
Zusaetzlich zur Bundesfoerderung bieten viele Kantone eigene Programme an. Diese variieren stark und aendern sich regelmaessig. Besonders grosszuegig sind die Programme in den Kantonen Bern, Basel-Stadt, Thurgau und Waadt. Einige Kantone foerdern gezielt Batteriespeicher mit CHF 200-500 pro kWh Speicherkapazitaet.
- Kanton Zuerich: Zusaetzliche Foerderung fuer Batteriespeicher und Mehrfamilienhaeuser
- Kanton Bern: Grosszuegige Beitraege fuer Neubauten und Sanierungen
- Kanton Thurgau: Programme fuer landwirtschaftliche Gebaeude und Gewerbe
- Kanton Basel-Stadt: Hohe Foerderbeitraege fuer bestehende Gebaeude
Steuerliche Vorteile
Die Investitionskosten koennen in den meisten Kantonen vollstaendig von den Einkommenssteuern abgezogen werden. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% und einer Investition von CHF 20'000 ergibt das eine Steuerersparnis von CHF 6'000. Die Abzuege koennen ueber mehrere Jahre verteilt werden.
Einspeiseverguetung
Ueberschuessiger Solarstrom wird vom lokalen Energieversorger verguetet. Die Tarife variieren regional zwischen 8 und 15 Rappen pro kWh. Da Eigenverbrauch wirtschaftlich vorteilhafter ist, empfiehlt sich dessen Maximierung durch Speicher, Waermepumpe oder E-Auto-Ladung.
Tipp: Kombinieren Sie verschiedene Foerderquellen. EIV plus kantonale Foerderung plus Steuerabzug kann die Nettokosten um 50-60% reduzieren.
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