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Der ZEV ermöglicht Mehrfamilienhaeusern eine gemeinsame Solaranlage. Solarenergie wird auch für Mieter zugaenglich.

Was ist ein ZEV?

Rechtlicher Zusammenschluss von Eigentuemern und Mietern zur gemeinsamen Solarstromnutzung. Art. 17-18 Energiegesetz. Gemeinsamer Messpunkt.

Vorteile

Gruendung

Zustimmung aller Eigentuemer. ZEV-Vertrag. Smart Meters. Abrechnungssoftware.

Preisgestaltung

Maximal Standardtarif, typisch 10-20% darunter. Vorteil für alle.

Herausforderungen

Administration, Mieterwechsel, anfaengliche Organisation.

Dienstleister bieten ZEV-Komplettloesungen ab CHF 3-5 pro Wohnung/Monat.

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Häufige Fragen zur Solaranlage

Wie lange hält eine Solaranlage? Moderne Solarmodule sind auf mindestens 25–30 Jahre ausgelegt. Viele Hersteller geben eine Leistungsgarantie von 25 Jahren mit mindestens 80 % der Nennleistung.

Brauche ich eine Baubewilligung? In den meisten Schweizer Kantonen sind Auf-Dach-Anlagen meldepflichtig, aber nicht bewilligungspflichtig. Ausnahmen gelten in Schutzgebieten und bei denkmalgeschützten Gebäuden.

Was passiert bei Schnee? Schnee rutscht bei geneigten Dächern schnell ab. Der Ertragsverlust im Winter ist minimal – die Hauptproduktion findet von März bis Oktober statt.

Wie viel Strom produziert meine Anlage? Pro kWp installierter Leistung können Sie in der Schweiz mit 900–1’100 kWh Jahresertrag rechnen – je nach Standort und Ausrichtung.

Den richtigen Solarinstallateur finden

Die Wahl des Installateurs ist entscheidend für eine erfolgreiche Solaranlage. Achten Sie auf folgende Kriterien: Der Betrieb sollte über eine Swissolar-Zertifizierung verfügen und Erfahrung mit mindestens 50 installierten Anlagen vorweisen können. Holen Sie mindestens drei Offerten ein und vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die verwendeten Komponenten und Garantiebedingungen. Ein guter Installateur bietet eine Vor-Ort-Begehung an und erstellt eine individuelle Ertragsberechnung. Fragen Sie nach Referenzprojekten in Ihrer Region. Der Installateur sollte auch den Papierkram übernehmen: Baumeldung, Pronovo-Anmeldung und Netzgesuch. Seriöse Betriebe bieten zudem Wartungsverträge an, die eine regelmässige Überprüfung der Anlage sicherstellen und so langfristig die optimale Leistung gewährleisten.

Solaranlage für Mieter und Stockwerkeigentümer

Auch ohne eigenes Dach können Sie von Solarstrom profitieren. Das Modell der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht es Mietern und Stockwerkeigentümern, gemeinsam eine Solaranlage zu betreiben und den Strom untereinander aufzuteilen. Der Vermieter oder die Stockwerkeigentümergemeinschaft installiert die Anlage, und die Kosten werden fair auf alle Parteien verteilt. Seit der Revision des Energiegesetzes sind die rechtlichen Rahmenbedingungen klar geregelt. Der Solarstrom wird direkt an die Bewohner verkauft – günstiger als der normale Netzstrom. Alternativ gibt es Stecker-Solaranlagen für den Balkon: Mit 300–800 Watt Leistung produzieren sie genug Strom für Kühlschrank und Grundlast – ganz ohne Dachmontage.

Umweltbilanz und Nachhaltigkeit

Eine Solaranlage in der Schweiz vermeidet pro kWp jährlich rund 400–500 kg CO₂. Bei einer typischen 10-kWp-Anlage sind das über die Lebensdauer von 25 Jahren mehr als 100 Tonnen eingespartes CO₂. Die energetische Amortisation – also die Zeit, bis die Anlage mehr Energie produziert hat als für ihre Herstellung benötigt wurde – liegt bei nur 1–2 Jahren. Danach liefert sie über 20 Jahre lang sauberen, klimaneutralen Strom. Am Ende ihrer Lebensdauer können über 95 % der Materialien recycelt werden. Silizium, Glas und Aluminium werden zurückgewonnen und in neuen Produkten eingesetzt. So schliesst sich der Kreislauf – und Sie leisten einen messbaren Beitrag zur Energiewende in der Schweiz.

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Rechtliche Grundlagen und Abrechnungsmodelle beim ZEV

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist im Schweizer Energiegesetz (EnG Art. 17–18) und in der Energieverordnung (EnV Art. 14–18) geregelt. Seit 2018 können sich Grundeigentümer, Mieter und Stockwerkeigentümer zusammenschliessen, um Solarstrom gemeinsam zu nutzen. Die Abrechnung erfolgt über eine interne Messung und Verteilung, wobei der ZEV-Betreiber gegenüber dem Energieversorger als einziger Ansprechpartner auftritt. Für die Abrechnung gibt es verschiedene Modelle: proportional nach Verbrauch, nach Wohnfläche oder mit festen Konditionen. Diverse Schweizer Anbieter wie Smart Energy Link oder Ormera bieten digitale Abrechnungsplattformen an. Im Kanton Zürich und Bern sind bereits über tausend ZEV-Projekte registriert. Die Vergütung des eingespeisten Überschussstroms wird zwischen allen Teilnehmern aufgeteilt, was die Wirtschaftlichkeit für jede Partei verbessert.

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